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2-55 Am Leuchtturm

Auf einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, die sich dank ihrer integrierten Lage besonders für die Baulandentwicklung anbietet, ist dieser Bebauungsplan aufgestellt worden. Er ermöglicht die Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern. Erschließungsträger ist die Stadt Glückstadt, die auch die Grundstücke veräußert.

Rechtskraft: 21.08.2014

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